Wichtige Informationen

Das aktuelle Reiserecht – Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen dienen hauptsächlich dem Verbraucherschutz und kommen somit Ihnen zugute. Wir sind verpflichtet, Sie vor der Buchung einer Reise über Ihre wichtigsten Rechte zu informieren. Der Einfachheit halber sind diese im unten stehenden „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden“ und bezogen auf verbundene Reiseleistungen (Vermittlung von Bahn- und Bustickets) im „Formblatt zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen“ übersichtlich zusammengefasst. Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch, denn wir sind verpflichtet, Ihre Kenntnisnahme zu protokollieren oder Ihre Unterschrift einzuholen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, dürfen Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Versicherungen

Bitte denken Sie an den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Auslandsreisekranken-versicherung bzw. einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

Datenschutz

Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten, die die Verwaltung persönlicher Daten regelt. Verantwortlicher Ansprechpartner ist Rosalie Scherlein, Tel. 0049(0)162 27 98 96 7, E-Mail: info(at)canta-peregrina.de. Canta Peregrina hat die vertragliche Zusicherung des Internet-Providers 1und1/ IONOS, dass die Daten sicher verarbeitet werden. Nach Anmeldung Ihrer Reise werden Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Zur Durchführung Ihrer Reise werden Ihre Daten verarbeitet und (in der Regel nur die Namen) ausschließlich für diesen Zweck an das Hotel weitergegeben bzw. im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und für Dokumentationszwecke gespeichert. Ihre E-Mail-Adresse mit Namen und Vornamen befindet sich zum Zweck der Abwicklung des Reisevertrages bis auf Weiteres in einem elektronischen Adressbuch und, sofern Sie zugestimmt haben, um Ihnen weitere Informationen über die Reisen von Canta Peregrina zukommen zu lassen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Anmeldungen zu den Reisen werden nach Jahren geordnet im Original im Archiv von Canta Peregrina aufbewahrt.

Sie haben das Recht auf Auskunft, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben jederzeit das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung davon berührt wird. Für weitere Informationen zum Datenschutz siehe www.canta-peregrina.de.

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Wir bemühen uns, für alle unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein optimales Reiseerlebnis zu schaffen und bieten ein entsprechendes Maß an Erlebnissen und Programm an. Die körperlichen Anforderungen, die Sie hierfür mitbringen sollten, sind abhängig von der Art der Reise. Für unsere Themenschwerpunkte Meditatives Tanzen und Pilgern (mit weiteren fakultativen und natürlich stets freien Angeboten wie Ausflügen, Wandern, Baden, Yoga, Qi Gong etc.) ist ein Mindestmaß an Mobilität bei allen Reisen erforderlich. Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt und somit diesbezüglich unsicher sind, dann sprechen Sie uns bitte an. Die angebotenen Reisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, wenn z. B. ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bahnwaggon oder Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Canta Peregrina UG (haftungsbeschränkt) & CO KG (kurz Canta Peregina) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Canta Peregrina über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Canta Peregrina hat eine Insolvenzabsicherung mit dem Kundengeldabsicherer R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde(Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG, Rosenheimer Str. 116, 81669 München, drs@erv.de, Tel.: +49 (0) 89 4166 1500, Fax: +49 (0) 89 4166 2570) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Canta Peregrina verweigert werden. Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form (siehe www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de) Dieses Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise wurde am

für die Reise


ausgehändigt. Hiermit bestätige ich, insbesondere mit diesem Formblatt, über die rechtliche Einordnung der von mir gebuchten Reise aufgeklärt worden zu sein.


Unterschrift Kunde 1 und Kunde 2 (in Druckbuchstaben)

Seite 3 zu „Wichtige Informationen“

Formblatt zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen bzw. von einzelnen Reiseleistungen aufgrund einer Vermittlung nach § 651 w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Unternehmens Canta Peregrina oder bei demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Canta Peregrina über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an Canta Peregrina für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Canta Peregrina nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Falle einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt. Canta Peregrina hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (beide Adressen siehe weiter oben) kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Canta Peregrina verweigert werden. Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Canta Peregrina, die trotz der Insolvenz von Canta Peregrina erfüllt werden können. (siehe www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de) Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über Canta Peregrina im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte nicht in Anspruch nehmen. Daher ist Canta Peregrina nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. Dieses Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen

bzw. von einzelnen Reiseleistungen wurde am


für die Reise


ausgehändigt. Hiermit bestätige ich, insbesondere mit diesem Formblatt für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen, über die rechtliche Einordnung der von mir gebuchten Reise aufgeklärt worden zu sein.


Unterschrift Kunde 1 und Kunde 2 (in Druckbuchstaben)

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Hier können Sie diesselben wichtigen Informationen zu Reiserecht (Formblätter) und Versicherungen sowie Hinweise für Personen mit eingeschränkter Mobilität herunterladen.